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AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

  1. Zwischen der laSuite fitnessclub AG mit Sitz in Luzern und dem Mitglied wird ein Vertrag betreffend Nutzung der Trainingsanlage und Einrichtung und/oder von weiteren Dienstleistungen (z.B. Gruppenkurse, Personaltraining) gegen Bezahlung abgeschlossen (nachfolgend Mitgliedschaftsvertrag).
  2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) und die Betriebsordnung sind Teil des Mitgliedschaftsvertrages zwischen laSuite und dem Mitglied.
  3. laSuite behält sich vor, die AGB, Preise für Abonnemente und Zusatzleistungen sowie die Betriebsordnung jederzeit anzupassen. Aktuelle Versionen sind auf der Website lasuite-fit.ch verfügbar.

2. Vertragsabschluss und Mitgliedschaft

  1. Mitgliedschaft kann erwerben, wer das 18. Lebensjahr erreicht hat. Ausnahmen für Minderjährige erfordern die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
  2. laSuite bietet unterschiedliche Abonnemente an. Massgeblich sind die im Mitgliedschaftsvertrag vereinbarten Leistungen. Beim Online-Abschluss stellt das Anklicken von «Jetzt kaufen» einen verbindlichen Antrag dar. Die Annahme wird per E-Mail bestätigt, und der Vertrag entsteht mit Zugang der Bestätigung.
  3. Der gültige Mitgliedschaftsvertrag und die Bezahlung der vereinbarten Gebühr berechtigen das Mitglied, die Trainingsanlage und weitere vereinbarte Leistungen zu nutzen.
  4. Die Nutzung erfolgt innerhalb der regulären Öffnungszeiten und vereinbarten Nutzungszeiten.
  5. Bei bestimmten Aktivitäten (z.B. Gruppenkursen) ist die Teilnehmerzahl limitiert. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht, wenn die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist.
  6. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.
  7. Nichtbenützung der Leistungen berechtigt zu keiner Reduktion oder Rückforderung geleisteter Zahlungen.
  8. Jahresabonnemente verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht vier Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt werden. Monatsabonnemente verlängern sich nicht automatisch.
  9. Das Mitglied kann jederzeit ein Upgrade auf eine höherwertige Mitgliedschaft verlangen. Für die neue Mitgliedschaft gilt eine neue Mindestvertragsdauer.

3. Zahlung und Verzug

  1. Das Mitglied ist verpflichtet, die gemäss Mitgliedschaftsvertrag geschuldete Gebühr bei Vertragsabschluss zu bezahlen.
  2. Bei automatischer Verlängerung ist die Gebühr innerhalb von 10 Tagen nach der ersten Zahlungsaufforderung zu bezahlen.
  3. Mit Ablauf der 10-tägigen Zahlungsfrist gerät das Mitglied automatisch in Zahlungsverzug.
  4. Mit der ersten Mahnung wird der Zugang zu den laSuite-Räumlichkeiten gesperrt.
  5. Bei erfolgloser Mahnung darf laSuite die Forderung an ein Inkasso-Büro abtreten.

4. Zutrittsberechtigung

  1. Dem Mitglied wird für den Zutritt ein Badge/Chip-Armband gegen Leistung einer Depotgebühr ausgehändigt.
  2. Der Zutritt erfolgt über das ausgehändigte Badge/Chip-Armband. Dieses ist persönlich, nicht übertragbar und nicht veränderbar.
  3. Die Weitergabe an nicht berechtigte Personen stellt einen Missbrauch dar. laSuite darf die Mitgliedschaft sofort beenden.
  4. Ein Verlust des Badge/Chip-Armbands ist laSuite unverzüglich zu melden. Ein neues Badge/Chip-Armband kostet CHF 10.00.
  5. laSuite stellt während der Trainingszeit Schliessfächer zur Verfügung.
  6. laSuite führt bargeldlosen Zahlungsverkehr.

5. Trainingsunterbruch, Time Stop

  1. Vorbehältlich der nachfolgenden Ziffern berechtigt die Nichtinanspruchnahme zu keiner Reduktion oder Rückforderung geleisteter Zahlungen.
  2. Die Jahresmitgliedschaft kann unter Vorlage eines amtlichen Zeugnisses und ab mindestens vier Wochen Absenz unterbrochen werden bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Zivil-/Militärdienst oder Auslandsaufenthalt.
  3. Der Time Stop muss vor Abwesenheit zusammen mit dem Nachweis eingereicht werden.
  4. Die unterbrochene Zeit wird an das Ende der laufenden Mitgliedschaft angehängt.
  5. Ein Time Stop ist nur bei einem Jahresabonnement möglich.

6. Betriebsordnung

  1. Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB und Betriebsordnung einzuhalten.
  2. Schwerwiegende oder wiederholte Verstösse können ein Hausverbot zur Folge haben.

7. Haftung und Sicherheit

  1. Die Benützung der Anlagen erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr.
  2. Die Trainingsflächen werden mit Videokameras überwacht.
  3. Die Haftung von laSuite wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
  4. Das Mitglied trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit seiner Gesundheitsangaben.
  5. laSuite haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen.
  6. Notfall-Knöpfe und Notfall-Telefone sind vorhanden.

8. Datenschutz

  1. Das Mitglied erklärt sich mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden.
  2. Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen vertragsrelevanter Daten innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen.
  3. laSuite darf Daten für Mitgliederkommunikation und Marketing nutzen.
  4. Personenbezogene Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft und danach weitere 12 Monate gespeichert.
  5. Der Trainingsbereich wird aus Sicherheitsgründen mit Kameras überwacht.
  6. Zur visuellen Kontrolle wird eine Fotografie erstellt.

9. Betriebszeiten

  1. Die Räumlichkeiten sind mit Ausnahme von Revision, Reinigung, Umbau etc. 24/7 geöffnet.
  2. Aus betriebsnotwendigen Schliessungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

10. Schlussbestimmungen

  1. laSuite kann sein Angebot und die Betriebszeiten jederzeit ändern.
  2. Die Rechte und Pflichten darf laSuite auf einen Rechtsnachfolger übertragen.
  3. Das Mitglied hat bei Änderungen keinen Anspruch auf Rückvergütungen oder Schadenersatz.
  4. Sämtliche Rechtsbeziehungen unterstehen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Luzern Stadt.

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