Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
- Zwischen der laSuite fitnessclub AG mit Sitz in Luzern und dem Mitglied wird ein Vertrag betreffend Nutzung der Trainingsanlage und Einrichtung und/oder von weiteren Dienstleistungen (z.B. Gruppenkurse, Personaltraining) gegen Bezahlung abgeschlossen (nachfolgend Mitgliedschaftsvertrag).
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) und die Betriebsordnung sind Teil des Mitgliedschaftsvertrages zwischen laSuite und dem Mitglied.
- laSuite behält sich vor, die AGB, Preise für Abonnemente und Zusatzleistungen sowie die Betriebsordnung jederzeit anzupassen. Aktuelle Versionen sind auf der Website lasuite-fit.ch verfügbar.
2. Vertragsabschluss und Mitgliedschaft
- Mitgliedschaft kann erwerben, wer das 18. Lebensjahr erreicht hat. Ausnahmen für Minderjährige erfordern die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
- laSuite bietet unterschiedliche Abonnemente an. Massgeblich sind die im Mitgliedschaftsvertrag vereinbarten Leistungen. Beim Online-Abschluss stellt das Anklicken von «Jetzt kaufen» einen verbindlichen Antrag dar. Die Annahme wird per E-Mail bestätigt, und der Vertrag entsteht mit Zugang der Bestätigung.
- Der gültige Mitgliedschaftsvertrag und die Bezahlung der vereinbarten Gebühr berechtigen das Mitglied, die Trainingsanlage und weitere vereinbarte Leistungen zu nutzen.
- Die Nutzung erfolgt innerhalb der regulären Öffnungszeiten und vereinbarten Nutzungszeiten.
- Bei bestimmten Aktivitäten (z.B. Gruppenkursen) ist die Teilnehmerzahl limitiert. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht, wenn die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist.
- Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.
- Nichtbenützung der Leistungen berechtigt zu keiner Reduktion oder Rückforderung geleisteter Zahlungen.
- Jahresabonnemente verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht vier Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt werden. Monatsabonnemente verlängern sich nicht automatisch.
- Das Mitglied kann jederzeit ein Upgrade auf eine höherwertige Mitgliedschaft verlangen. Für die neue Mitgliedschaft gilt eine neue Mindestvertragsdauer.
3. Zahlung und Verzug
- Das Mitglied ist verpflichtet, die gemäss Mitgliedschaftsvertrag geschuldete Gebühr bei Vertragsabschluss zu bezahlen.
- Bei automatischer Verlängerung ist die Gebühr innerhalb von 10 Tagen nach der ersten Zahlungsaufforderung zu bezahlen.
- Mit Ablauf der 10-tägigen Zahlungsfrist gerät das Mitglied automatisch in Zahlungsverzug.
- Mit der ersten Mahnung wird der Zugang zu den laSuite-Räumlichkeiten gesperrt.
- Bei erfolgloser Mahnung darf laSuite die Forderung an ein Inkasso-Büro abtreten.
4. Zutrittsberechtigung
- Dem Mitglied wird für den Zutritt ein Badge/Chip-Armband gegen Leistung einer Depotgebühr ausgehändigt.
- Der Zutritt erfolgt über das ausgehändigte Badge/Chip-Armband. Dieses ist persönlich, nicht übertragbar und nicht veränderbar.
- Die Weitergabe an nicht berechtigte Personen stellt einen Missbrauch dar. laSuite darf die Mitgliedschaft sofort beenden.
- Ein Verlust des Badge/Chip-Armbands ist laSuite unverzüglich zu melden. Ein neues Badge/Chip-Armband kostet CHF 10.00.
- laSuite stellt während der Trainingszeit Schliessfächer zur Verfügung.
- laSuite führt bargeldlosen Zahlungsverkehr.
5. Trainingsunterbruch, Time Stop
- Vorbehältlich der nachfolgenden Ziffern berechtigt die Nichtinanspruchnahme zu keiner Reduktion oder Rückforderung geleisteter Zahlungen.
- Die Jahresmitgliedschaft kann unter Vorlage eines amtlichen Zeugnisses und ab mindestens vier Wochen Absenz unterbrochen werden bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Zivil-/Militärdienst oder Auslandsaufenthalt.
- Der Time Stop muss vor Abwesenheit zusammen mit dem Nachweis eingereicht werden.
- Die unterbrochene Zeit wird an das Ende der laufenden Mitgliedschaft angehängt.
- Ein Time Stop ist nur bei einem Jahresabonnement möglich.
6. Betriebsordnung
- Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB und Betriebsordnung einzuhalten.
- Schwerwiegende oder wiederholte Verstösse können ein Hausverbot zur Folge haben.
7. Haftung und Sicherheit
- Die Benützung der Anlagen erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr.
- Die Trainingsflächen werden mit Videokameras überwacht.
- Die Haftung von laSuite wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
- Das Mitglied trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit seiner Gesundheitsangaben.
- laSuite haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen.
- Notfall-Knöpfe und Notfall-Telefone sind vorhanden.
8. Datenschutz
- Das Mitglied erklärt sich mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden.
- Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen vertragsrelevanter Daten innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen.
- laSuite darf Daten für Mitgliederkommunikation und Marketing nutzen.
- Personenbezogene Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft und danach weitere 12 Monate gespeichert.
- Der Trainingsbereich wird aus Sicherheitsgründen mit Kameras überwacht.
- Zur visuellen Kontrolle wird eine Fotografie erstellt.
9. Betriebszeiten
- Die Räumlichkeiten sind mit Ausnahme von Revision, Reinigung, Umbau etc. 24/7 geöffnet.
- Aus betriebsnotwendigen Schliessungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.
10. Schlussbestimmungen
- laSuite kann sein Angebot und die Betriebszeiten jederzeit ändern.
- Die Rechte und Pflichten darf laSuite auf einen Rechtsnachfolger übertragen.
- Das Mitglied hat bei Änderungen keinen Anspruch auf Rückvergütungen oder Schadenersatz.
- Sämtliche Rechtsbeziehungen unterstehen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Luzern Stadt.